
Betriebliche Altersversorgung – verständlich erklärt, gezielt nutzbar
Die gesetzliche Rente reicht für viele nicht aus – doch statt Unsicherheit schafft die ApothekenRente von ApoRisk® gezielte Versorgung: Als tariflich geregelte Direktversicherung bündelt sie steuerliche Förderung, Arbeitgeberzuschuss und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung zu einer leistungsstarken Zusatzvorsorge, die nicht nur die Rentenlücke schließt, sondern auch Arbeitgeber entlastet und Mitarbeitende bindet. Wer früh einsteigt, sichert sich höhere Garantiewerte durch langfristige Zinsvorteile, profitiert von Mitnahmemöglichkeiten beim Arbeitgeberwechsel und behält auch bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit volle Gestaltungsfreiheit. Ob Berufseinsteiger oder erfahrene Kraft – die ApothekenRente bietet konkrete Handlungssicherheit, einfache Administration und maximale Transparenz über ein starkes Konsortium von Versicherern. Ergänzend zur Pflichtversicherung eröffnet sie neue Spielräume für eine vorausschauende Lebensplanung, die bei Apothekenangestellten genauso wirkt wie bei Inhaberinnen und Inhabern. Und wer übertariflich vergütet wird, geht ebenfalls nicht leer aus: Die tariflich geregelten Arbeitgeberleistungen gelten für alle – ganz gleich, ob Teilzeit, Vollzeit oder wechselndes Stundenmodell.
Warum ist zusätzliche Altersvorsorge notwendig?
Die gesetzliche Rente reicht für viele nicht mehr aus. Wer heute 45 Jahre lang Beiträge zahlt, erreicht im Rentenalter etwa 67 % des letzten Nettoeinkommens – Tendenz sinkend. Bis 2030 wird diese sogenannte Rentenlücke voraussichtlich auf rund 50 % anwachsen. Um Altersarmut vorzubeugen und das Lebensniveau im Ruhestand zu sichern, ist eine zusätzliche Versorgung unverzichtbar. Die ApothekenRente schließt diese Lücke – tariflich abgesichert, wirtschaftlich sinnvoll und staatlich gefördert.
Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?
Unabhängig vom Einkommen: Wer steuer- und sozialabgabenfrei Teile seines Gehalts in eine Altersvorsorge umwandelt, profitiert doppelt – durch geringere Abzüge heute und zusätzliche Sicherheit morgen. Gerade Berufseinsteiger können mit kleinen Beträgen eine starke Zusatzrente aufbauen, weil sie vom Zinseszinseffekt langfristig profitieren.
Ist die ApothekenRente auch für ältere Mitarbeitende sinnvoll?
Ja, auch wer über 55 ist, kann von der steuer- und sozialversicherungsfreien Einzahlung profitieren. Die ApothekenRente lässt sich flexibel anpassen – je nach Lebenssituation, Arbeitszeitmodell und Karriereverlauf.
Was bringt die ApothekenRente im Vergleich zur privaten Altersvorsorge?
Mehr Leistung bei weniger Aufwand: Die ApothekenRente bündelt staatliche Förderungen, tarifliche Arbeitgeberzuschüsse und Gruppenkonditionen. Dadurch entstehen geringere Verwaltungskosten und höhere garantierte Rentenleistungen. Eine vergleichbare private Lösung ist deutlich weniger effizient.
Was darf ich monatlich in die ApothekenRente einzahlen?
Für das Jahr 2024 liegt der steuer- und sozialabgabenfreie Höchstbetrag bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – aktuell rund 3.504 € jährlich bzw. 292 € monatlich. Dabei zählt der Arbeitgeberbeitrag mit.
Kann ich schon vor 2012 mit der ApothekenRente starten?
Ja, der Abschluss war schon ab Juli 2011 möglich. Wer frühzeitig begonnen hat, sicherte sich dauerhaft den höheren Garantiezins von 2,25 % – ein klarer Vorteil gegenüber Verträgen ab 2012 mit nur 1,75 %.
Wohin fließen die Beiträge?
Der Gruppenvertrag wurde vom Arbeitgeberverband deutscher Apotheken (ADA) gemeinsam mit der ADEXA abgeschlossen. Er basiert auf einem Konsortium der Versicherer R+V, Alte Leipziger und AXA. Damit kombiniert die ApothekenRente Rentensicherheit mit starker Kapitalleistung.
Kann ich stattdessen in das Versorgungswerk einzahlen?
Nein. Die ApothekenRente ist eine ergänzende Direktversicherung und unabhängig von der gesetzlichen oder berufsständischen Rentenpflichtversicherung.
Habe ich Anspruch, wenn ich übertariflich bezahlt werde?
Ja. Der tarifliche Arbeitgeberbeitrag und der Zuschuss zur Entgeltumwandlung gelten unabhängig vom Gehaltsniveau.
Wie wird bei schwankender Arbeitszeit gerechnet?
Der Jahresdurchschnitt ist entscheidend. So bleibt die Versorgung nachvollziehbar und fair geregelt.
Was passiert bei bereits ausgeschöpftem Höchstbetrag?
Dann wird die laufende Entgeltumwandlung entsprechend angepasst. Der Arbeitgeberbeitrag hat Vorrang und reduziert die eigenen Umwandlungsanteile.
Kann mein Arbeitgeber meinen Entgeltumwandlungswunsch ablehnen?
Nein. Er ist zur Durchführung verpflichtet. Allerdings darf er einen sachgerechten Anbieter vorschlagen. Sie müssen jedoch keinem Vertrag zustimmen, der schlechtere Bedingungen als die ApothekenRente enthält.
Wie geht es mit dem Vertrag weiter, wenn ich selbstständig werde?
Sie können den Vertrag privat weiterführen – mit oder ohne weitere Beitragszahlung. Die bereits erworbenen Ansprüche bleiben vollständig erhalten.
Ist die ApothekenRente bei Arbeitgeberwechsel übertragbar?
Ja. Entweder wird der bestehende Vertrag vom neuen Arbeitgeber übernommen oder kostenfrei auf einen neuen Anbieter übertragen – ohne Abschlusskosten. Alternativ führen Sie ihn privat fort. Ihre Rechte bleiben gewahrt.
Was passiert bei Arbeitsplatzverlust oder Elternzeit?
Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen oder aus eigenen Mitteln weiterführen. Ihre Ansprüche bleiben geschützt und werden nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet. Auch bei Krankheit oder Elternzeit bleibt der Versicherungsschutz erhalten – mit flexibler Fortführungsmöglichkeit.
Was tun bei finanzieller Belastung?
Sie können die Entgeltumwandlung pausieren oder anpassen. Achten Sie darauf, möglichst realistische Beiträge zu wählen – eine spätere Aufstockung ist jederzeit möglich.
Ab wann kann ich Leistungen in Anspruch nehmen?
Frühestens mit 62 Jahren – bei Altersrente oder vollständiger Erwerbsminderung im Sinne der Deutschen Rentenversicherung.
Wie werden Kosten bei Vertragsbeginn behandelt?
Die Abschlusskosten sind gedeckelt und werden gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt. Bereits im ersten Jahr fließt ein Teil der Beiträge direkt in Ihr Versorgungskapital.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierbar?
Nein, das ist nicht vorgesehen. Die Kombination mit BU-Schutz schmälert die spätere Altersrente deutlich und war nicht Ziel des Tarifvertrags.
Gibt es Abzüge in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Ja, gesetzlich versicherte Rentner zahlen Beiträge auf ihre Zusatzrente. Das betrifft sowohl Pflichtversicherte als auch freiwillig gesetzlich Versicherte.
Wie erfolgt die Auszahlung im Rentenalter?
Sie erhalten wahlweise eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Hängt die Rentenhöhe von der Bevölkerungsentwicklung ab?
Nein. Die ApothekenRente arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren – Ihre Leistungen ergeben sich aus Einzahlungen, Zins und Überschussbeteiligung.
Wird die ApothekenRente auf die gesetzliche Rente angerechnet?
Nein. Die Leistungen aus der Entgeltumwandlung bleiben eigenständig und führen zu keiner Anrechnung.
Was passiert im Todesfall?
Ihre Hinterbliebenen erhalten entweder eine Rentenzahlung über die vereinbarte Garantiezeit (standardmäßig zehn Jahre) oder – bei Tod vor Rentenbeginn – eine Kapitalleistung inkl. Überschüsse. Sollte kein bezugsberechtigter Angehöriger vorhanden sein, wird ein Sterbegeld von bis zu 8.000 € ausgezahlt.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
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